Wann ist ein Musikstück gemeinfrei?

Das unterliegt den Regeln der §64ff UrhG:

  1. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
  2. Sind mehrere Personen an dem Werk beteiligt, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
  3. Liedtexte unterliegen den gleichen Regeln – d.h. wenn der Text eines Stückes nicht vom Komponisten stammt oder er später verändert wurde gilt dafür eine separate Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Texters.
  4. Entsprechendes gilt auch für Arrangements von Liedern
  5. Auch die anonymen und pseudonymen Werke unterliegen nach § 66 I UrhG der 70 jährigen Schutzfrist (nach Veröffentlichung wenn der Urheber nicht bekannt ist, ansonsten wiederum 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)

Vereinfacht gesagt: Wenn Komponist und Texter eines Musikstücks länger als 70 Jahre tot sind, so ist das Lied gemeinfrei. Sobald das gegeben ist, stellen wir das Lied gerne hier ein. Es gibt an Arrangements, Zusammenstellungen oder einem Notensatz wieder Urheberrechte – deshalb veröffentlichen wir hier nur selbst erstellte Zusammenstellungen und eigens für dieses Projekt erstellte Notenblätter.

 

Die GEMA unterhält eine Musikrecherche-Datenbank bei der im Zweifelsfall auch nachgeschaut werden kann.