Warum können Kindergärten nicht einfach Notenblätter kopieren?

Jahrelang haben Kindergärten und Chöre Noten für ihre Kinder einfach kopiert und niemand hat sich daran gestört. Erst in den letzten Jahren hat es sich bedauerlicherweise durchgesetzt, dass die VG Musikedition (vertreten durch die GEMA) derartige Verwendungen in Rechnung stellt und die Kindergärten ermahnt Gebühren zu zahlen.
Viele Kindergärten können sich dies aber nicht leisten. Zudem sind sie mit dem Verwaltungsaufwand (Dokumentation der Kopien) überfordert - die Folge wäre der Zusammenbruch der musikalischen Früherziehung unserer Kinder.

Aber warum müssen Kindergärten zahlen? Musik ist prinzipiell urheberrechtlich geschützt, das gilt nicht nur für Tonaufnahmen (bsp. MP3s oder CDs) sondern eben auch für die zugehörigen Noten. Dazu kommt noch, dass nicht nur die Musik selbst geschützt ist, sondern auch das Arrangement und unter Umständen der Notensatz selbst. Das heißt, selbst wenn ein Musikstück "gemeinfrei" ist (also niemandem mehr gehört, beispielsweise traditionelle Kinderlieder) darf das Notenblatt selbst eventuell noch nicht kopiert werden. Ein Kindergarten müsste also prüfen ob das Stück gemeinfrei ist und das vorhandene Notenblatt selbst kein geschütztes Arrangement darstellt bevor er es kopieren darf.

Das Projekt Kinder wollen singen sammelt deshalb gemeinfreie, freigegebene oder speziell lizensierte Musikstücke, setzt sie neu und bietet die Noten zum Download an.

Kommentare

Lieber Herr Nerz,

bei allem Respekt für die Arbeit, die Sie sich mit diesem Projekt machen, möchte ich dennoch kurz etwas klarstellen:

Die GEMA hat keine Kindergärten abgemahnt und hat dies auch in Zukunft nicht vor. Daher kann sich dies auch nicht bei uns „in den letzten Jahren […] durchgesetzt“ haben.

Wir wurden übrigens erst im Jahr 2009 von der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition, bei der die Rechte für Noten liegen, mit dem Inkasso für die Kopien beauftragt. Die Einnahmen, die sich daraus ergeben sind also ausdrücklich keine GEMA-Einnahmen. Was hinter den Gebühren steht, können Sie in diesem Interview mit dem Geschäftsführer der VG Musikedition nachlesen: http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema-gebuehren-fuer-martinslieder-rabimmel-rabammel-rabum-1.1022472

Die Aussage, dass 56 Euro (ca. 11 Cent pro Kopie) für 500 Kopien pro Jahr für einen Kindergarten nicht zu schultern sind, lasse ich unkommentiert stehen. Aber dass Sie behaupten, wir würden Kindergärten abmahnen, kann ich nicht akzeptieren, da es schlichtweg frei erfunden ist.

Beste Grüße,

Bettina Müller, Pressesprecherin GEMA

Liebe Frau Müller, ich hoffe

Liebe Frau Müller,

ich hoffe die neue Formulierung findet eher ihre Zustimmung. Und ob ein Kindergarten mit 500 Kopien pro Jahr auskommt ist die eine Frage, die andere Frage aber ob der Verwaltungsaufwand für die Dokumentation der Kopien dann noch im Verhältnis zu den Einnahmen steht. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen Kindergärten oÄ beispielsweise Laternenumzüge abgesagt haben, da sie über die Rechtslage verunsichert warten oder eben kein Geld für die Gebühren hatten.

Ansonsten verweise ich ebenfalls auf die Süddeutsche: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/politik/gema-gebuehren-kinder...

Grüße,

Sebastian Nerz

Lieber Herr Nerz,

in Bezug darauf, ob mir Ihre neue Formulierung eher zusagt: Hier möchte ich auf meinen Kommentar verweisen, den ich unter den von Ihnen verlinkten Artikel auf Sueddeutsche.de gesetzt habe. Den haben Sie schon gesehen, oder?

Der Beitrag zeichnet sich nicht wirklich durch fundierte Recherche und Sachverstand aus, um das freundlich zu formulieren. Auch bei Ihnen kann ich leider noch nichts von der VG Musikedition lesen und schließlich ist die VG Musikedition ja für das Thema "Notenkopien" der richtige Ansprechpartner, nicht die GEMA (siehe www.vg-musikedition.de).

Gerade der von Ihnen erwähnte Verwaltungsaufwand war ein Grund, warum die VG Musikedition der GEMA die Administration übertragen hat. Aufgrund unserer Außendienststruktur kann dieser gering gehalten werden.

Der von Ihnen angesprochene Verwaltungs- bzw. Administrationsaufwand für Kindergärten sollte überschaubar sein. Uns ist kein Kindergarten bekannt, in dem täglich hunderte Kopien angefertigt werden - was vielleicht auch daran liegen mag, dass Kinder im Kindergartenalter meist noch keine Noten oder Texte lesen können. In der Praxis würde ein Betreuer / eine Betreuerin, bspw. in der Vorweihnachtszeit, sagen wir 100 Kopien anfertigen und das in eine Liste eintragen, die im Idealfall neben dem Kopierer hängt. Ist das wirklich so unzumutbar, wie oft dargestellt?

Dass Kindergärten Laternenumzüge abgesagt haben, weil ihnen die Rechtslage unklar war, ist natürlich traurig – hätte aber nicht sein müssen. Ein Anruf bei der zuständigen Bezirksdirektion hätte genügt, um herauszufinden, welche Lieder lizenzpflichtig sind und welche nicht. In unseren vielfältigen Info-Materialien sowie auf der GEMA-Website finden die Interessenten und Fragesuchenden hierzu ausführliche Informationen. 

Ich wage außerdem zu behaupten, dass die besagten Kindergärten nicht von der Rechtslage, sondern von der haarsträubenden, oft erschreckend falschen Berichterstattung verunsichert wurden und weiterhin werden.   

Sie beziehen sich beispielsweise auch auf einen journalistisch nicht vertretbaren Beitrag, der nur einer von vielen ist.

Beste Grüße, Bettina Müller

Aussendienststruktur und Nutzen

Guten Tag Frau Müller,

Sie schreiben,"Gerade der von Ihnen erwähnte Verwaltungsaufwand war ein Grund, warum die VG Musikedition der GEMA die Administration übertragen hat. Aufgrund unserer Außendienststruktur kann dieser gering gehalten werden." Das kann ich nicht nachvollziehen. Die vorhandenen Unterlagen/Verträge, welche die VG-Musikedition bereits mit KIndergärten geschlossen hatte, wurden seinerzeit der GEMA übergeben. Die GEMA verteilte diese Unterlagen an die jeweils zuständige Bezirksdirektion. Dort mussten die Mitarbeiter "geschult" werden (um welche Rechte handelt es sich, wie werden die Lizenzen erfasst, wie wird gegenüber dem "Kunden" argumentiert usw). Die hier eingegangenen Verträge waren von so geringer Anzahl, dass sich der Aufwand in keiner Weise lohnt. Wenn jeder Bezirk ca. 50 Verträge zu 56 EUR abschließt, sind das 2800 EUR an JÄHRLICHEN Einnahmen. Die GEMA bekommt davon wahrscheinlich max. 20%. Bei seinerzeit noch 10 Bezirksdirektionen sind das Gesamterträge von 28.000 EUR. Die GEMA hat somit ca. 5600 EUR im Jahr "erwirtschaftet". Pro Bezirksdirektion also 560 EUR/Jahr. Hiervon müssen noch die Kosten (Zeit für Schulung, Arbeitszeiten für Erfassung und Beratung) abgezogen werden. Was bleibt der GEMA übrig? Und was hat die Außendienststuktur der GEMA mit einer Reduzierung des Veraltungsaufwandes zu tun? Der einzige Gewinner ist hier die VG Musikedition. Die warten nur, bis die Kohle kommt, ziehen die Kosten für das Inkasso der GEMA ab sowie einen eigenen Verwaltungsaufwandt und reichen den kleinen Rest an die Berechtigten weiter.

Grüße

Frank Dierking

 

Liebe Frau Müller,Ob die VG

Liebe Frau Müller,

Ob die VG Musikedition oder die GEMA die Gebühren einzieht ist für die Kindergärten völlig ohne Belang, aber ich werde es sehr gerne auf dieser Seite korrigieren. Im Gegenteil: Die Konstruktion "Wir ziehen das Geld nur ein, sind aber nicht Schuld" erschwert eine vernünftige Diskussion. Bei den so unbedeutenden Gebühren sollten sich die beteiligten Verwertungsgesellschaften überlegen, ob ein Verzicht darauf nicht sinnvoller wäre.

Und wenn die Berichterstattung so erschreckend falsch ist, dann kann das zwei mögliche Ursachen haben:

  1. Alle Journalisten sind unfähig.
  2. Die GEMA / VG Musikedition betreibt eine ungeschickte Öffentlichkeitsarbeit.

Ob (1) überzeugend ist, sei dahingestellt. Und ob der Verwaltungsaufwand für Kindergärten, Chöre, Kindergesangsgruppen, etc überschaubar ist oder nicht – das dürfen doch sicher die betreffenden Institutionen entscheiden. Mir ist bislang keine bekannt die geäußert hat, dass das alles kein Problem sei… Ob das unzumutbar ist? Haben Sie eine ungefähre Ahnung was beispielsweise ErzieherInnen alles leisten müssen und unter welchem Zeitdruck hier häufig gearbeitet wird? Zudem ist meiner Meinung nach die Zeit besser bei den Kindern als in der Verwaltung aufgehoben.

Ganz abgesehen davon entstehen noch weitere Rechtsfragen – neben den Kosten. Eine mögliche Frage wäre welche Notenblätter Kindergärten verändern dürften (Bilder hinzufügen, Zusammenstellungen verändern, etc)

Kindergärten, Chöre, Kindergesangsgruppen, etc in Zukunft bei jedem Lied vorher recherchieren ob es nun frei ist, ob der Notensatz separat geschützt ist und ob es sich um ein geschütztes Arrangement handelt? Nun ja… dem gegenüber bevorzuge ich doch ein Angebot tatsächlich freier Notenblätter.

Grüße,

Sebastian Nerz

Lieber Herr Nerz,

es freut mich, dass Sie an einer sachlichen Diskussion interessiert sind. Das haben wir – gerade im Zuge des aktuellen Themas – auch schon anders erlebt. Hierfür schon mal meinen herzlichen Dank.  

Von „Schuld“ kann hier jedoch keine Rede sein. Die VG Musikedition ist aufgrund ihrer Rolle und dem Gesetz dazu verpflichtet, die Lizenzen anzubieten. Verwertungsgesellschaften dürfen nicht einfach verzichten. Davor müsste das Gesetz geändert werden. Das ist aber nicht nötig. Den Kindergärten wurde ein günstiger Tarif angeboten. Noch mal: 56 Euro pro Jahr für 500 Kopien – nicht pro Kind, pro Monat oder pro Kopie. Für kirchliche oder kommunale Kindergärten gilt mit 44,80 Euro sogar ein noch weiter reduzierter Tarif.  Im Regelfall benötigt kaum ein Kindergarten mehr als die genannten 500 Kopien pro Jahr - schließlich können Kinder im Kindergartenalter gedruckte Noten und Texten noch nicht intensiv nutzen, da die meisten diese noch nicht lesen können.

Nebenbei: Es hätte auch Rahmenverträge, wie sie die VG Musikedition mit Schulen abgeschlossen hat, geben können. Angestrebte Pauschalregelungen kamen aus "mangelndem Interesse" der unterschiedlichen Träger (Städte, Kirchen,...) nicht zustande…

Auch wenn es Sie überraschen mag: Auch die Mitarbeiter der VG Musikedition und der GEMA haben einen Bezug zu dem Thema und viele haben selbst Kinder. Wir wissen daher durchaus, was ErzieherInnen tagtäglich leisten. 

Aber noch mal, mit Blick auf die Fakten: Es geht um einen minimalen Eintrag in eine Liste und um einen wirklich überschaubaren Betrag, der für die Kopien zu entrichten ist.

Zur Presse: Ich habe selbst lange genug journalistisch gearbeitet, um zu wissen, dass auch bei fähigen Journalisten und einer guten Öffentlichkeitsarbeit Faktoren hinzu kommen können, die eine sachliche und authentische Berichterstattung erschweren oder schlechtestenfalls gar unmöglich machen. Das ist meist dann der Fall, wenn über emotional "aufgeheizte" Themen berichtet wird und man bei einer der Parteien vorab schon mal eine negative Absicht unterstellt - auch Vorurteil genannt.

Beim Thema "Kinder" reagieren verständlicherweise nicht nur die Presse, sondern auch die Öffentlichkeit sehr empfindsam. Das ist auch vollkommen verständlich. Allerdings würde der sehr emotional geführten Diskussion über Notenkopien für Kindertagesstätten - insbesondere mit Blick auf die damit verbundene Unsicherheit bei den Betroffenen - eine Versachlichung sicher gut tun.

Die VG Musikedition und die GEMA haben seit Jahresbeginn mit Infomaterialien (Flyer, Anschreiben, persönliche Gespräche) sowie mit mehrfachen Presseinformationen (www.vg-musikedition.de; www.gema.de) und vielen persönlichen Gesprächen mit Journalisten, aber auch mit den zuständigen Ansprechpartnern bei den Kindertagesstätten über das Thema informiert. Dass die Sachverhalte teilweise stark verfremdet oder gar falsch in der Presse wiedergegeben wurden, ist für alle Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern führt auch zu einer Verunsicherung der Öffentlichkeit. Hier sind - nach meinem Verständnis - die Medienvertreter gefragt, ihrem journalistischen Anspruch entsprechend gründlich zu recherchieren und zur Aufklärung ihren Teil beizutragen.

Zu der weiteren Rechtsfrage: Bei den Lizenzen hier geht es um die Noten und den Text. Nicht um die Gestaltung der Blätter. Damit haben weder die VG Musikedition, noch die GEMA etwas zu tun.

Und noch mal: Ihr Projekt finden wir nicht schlecht. Im Gegenteil.

Beste Grüße,

Bettina Müller

Moralisch nicht vertretbar..

Sehr geehrte Frau Müller,

 

ich muss nun ehrlich gestehen, ich bin nicht wirklich im Thema und habe auch keine Kinder, somit habe ich keinen direkten Belang. Dennoch ist mir etwas wichtiges aufgefallen, um dass sie sich die ganze Zeit zu drücken scheinen. Nämlich um den Kernpunkt:

Sie (und damit meine ich nicht sie als Person) können soviele juristische Argumente bringen wie sie wollen. Fakt ist nunmal, dass sie Spielraum gehabt hätten, um den Kindergärten es für nen Appel und nen Ei anzubieten. Hätten sie das getan, wäre der Großteil der Bevölkerung hinter ihnen. Hätten sie den richtigen medialen Schachzug verwendet, wäre die Politik unter dem immensen gesellschaftlichen Druck zusammengebrochen, unter den die GEMA nun zu leiden hat. Die Folge wäre dann eine Änderung des von ihnen genannten Gesetzes. 

Ihre gesamte Argumentation besteht aus ein Versteckspiel hinter Paragraphen. Nur sollte sie nicht vergessen, dass sie somit sich ihre letzte Glaubwürdigkeit verspielen. Das einzige was sie tun ist die Schuld von sich auf die Regierung zu weisen. Dass die besagten Lieder bei Vervielfältigung lizensiert werden müssen, okay da können sie nichts für, dennoch hätten sie etwas ändern können!

"... überschaubaren Betrag, der für die Kopien zu entrichten ist."

Genau darum geht es ja. Es geht nicht direkt um die Höhe, sondern dass überhaupt etwas gezahlt werden muss. 

 

"Auch wenn es Sie überraschen mag: Auch die Mitarbeiter der VG Musikedition und der GEMA haben einen Bezug zu dem Thema und viele haben selbst Kinder. Wir wissen daher durchaus, was ErzieherInnen tagtäglich leisten. "

Gerade aus diesem Grund sollten sie sich gegen die Bezahlung der Kindergärten stark machen. 

 

 

Verstehen sie mich nicht falsch, ich möchte keinem ein Geschäft kaputt machen. Somit hätte ich ja sogar den Verlust von Jobs zu verantworten. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass ein wirtschaftlich starkes Land einen hohen Grad an Bildung benötigt. Es wird über die Zukunft der Fachkräfte in Deutschland diskutiert, da man in Zukunft nicht mehr genug zur Verfügung haben wird. Solche Lieder sind der Keim unserer Kultur und unserer Bildung. Wenn es da schon anfängt, hört es dort auf, wo Familien ihre Kinder nicht mehr zur Schule bringen können, da schlichtweg das Geld fehlt. Das darf in unserer Gesellschaft nicht passieren und gerade in Zeiten wie die heutigen müssen wir auf uns gegenseitig aufpassen. Diese Egoismus Schiene bringt auf Dauer eine menge Probleme mit sich.

 

Die Kluft zwischen Arm und Reich wird größer und größer, ich persönlich könnte damit nicht leben, daran Teilschuld zu haben. Außerdem langfristig gesehen wird es immer mehr arme Menschen geben. Darum wäre es sehr unklug sich auf die falsche Seite zu schlagen, denn irgendwann reichts den Menschen (man siehe Stuttgart 21 oder der letzte Kastortransport) Nagut ich schweife ab und es ist auch schon spät^^

 

Liebe Grüße

 

Fabien Krüger

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krüger,

es geht hier sicher nicht um ein Verstecken hinter Paragraphen. Es ist nun einmal Fakt, dass die Arbeit aller Verwertungsgesellschaften in Deutschland sehr stark von der Gesetzgebung geprägt ist. Das Urheberrechtsgesetz bildet nun einmal den gesetzlichen Rahmen für unsere Arbeit. Daher müssen wir auf das Urheberrecht und unsere sich daraus ergebenden Pflichten verweisen, wenn sich die Frage nach dem "Warum" stellt. Für Außenstehende ist das Ganze, das gebe ich gerne zu, sicher nicht einfach nachzuvollziehen.

Was ich nicht verstehe: Sie schreiben zuerst davon, die Rechte für "nen Appel und nen Ei" anzubieten, und prangern dann an, dass überhaupt etwas gezahlt werden muss. Wie eigentlich aus dem Verlauf der Diskussion hier klar geworden sein müsste, hat es vorab bereits Gespräche der VG Musikedition mit Trägern von Kindertagesstätten gegeben, die aber aus zu „geringem Interesse“ von den Verhandlungspartnern abgebrochen wurden.

Gar keine Lizenzen zu vergeben, also kein Geld für die Kopien zu verlangen, geht aus den genannten Gründen nicht (Gesetz, Verpflichtung gegenüber den Berechtigten / den Urhebern, etc).  

Stattdessen wurde ein Lizenzierungsmodell angeboten, das Ihrem Vergleich von "Appel und Ei" sehr nahe kommt. Noch mal: 56 Euro für 500 Kopien im Jahr, und das pro Kindergarten, nicht pro Kind oder Monat.

 

Freundliche Grüße,

Bettina Müller

Urheberrechtsabgabe

Wofür hat nochmal der Hersteller des Kopierers bereits Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften entrichten müssen?

Sehr geehrte Frau Müller, Und

Sehr geehrte Frau Müller,

Und was ist mit dem Fall des St. Martins Komitees Monheim? Wahrscheinlich auch nur ein bedauerlicher Einzelfall?

Viele Grüße

Beate

Bitte lesen Sie in dem von

Bitte lesen Sie in dem von Ihnen verlinkten Artikel nochmal ganz genau nach, wer da abgemahnt hat, bevor Sie uns so etwas vorwerfen.

Zitat: "Dies schrieben dem überraschten Vorsitzenden Holger Höhn die Anwälte der Autorin Elke Bräunling."

Die GEMA hat damit nichts zu tun, wenn eine Urheberin mit einem Anwalt gegen die nicht gestattete Nutzung ihrer Werke vorgeht.